Verschiedene Internetportale werben mit der Möglichkeit, online aus der Kirche auszutreten.
Hierzu weist das Amtsgericht Essen-Steele auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
- persönlich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Erklärende seinen/ihren ersten Wohnsitz hat,
- oder bei einem Notar/einer Notarin in öffentlich beglaubigter Form.
Weitere Informationen finden Sie unter Startseite / Aufgaben / Abteilungen / Kirchenaustritt.