Neue Treppe

Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Amtsgerichts Essen-Steele beschlossen. Sie regelt, für welche Verfahren die Richterinnen und Richter zuständig sind und trägt damit zur Unabhängigkeit ihrer Entscheidungen bei.

Maßgeblich ist der in der Verwaltungsabteilung (Raum 204) ausliegende Geschäftsverteilungsplan eines Jahres in Verbindung mit den Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Hinsichtlich der Regelungen zum konzentrierten Bereitschaftsdienst wird auf die 21. Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung des Landgerichts Essen Bezug genommen (Landgericht Essen - Startseite / Menü: Aufgaben / Geschäftsverteilung: Änderungsbeschlüsse).