Durch Rechtsverordnung des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2021 ist seit dem 01.10.2021 bei dem Amtsgericht Hattingen ein konzentrierter Bereitschaftsdienst für die Bezirke des Amtsgerichts Essen-Steele, Essen-Borbeck und Hattingen eingerichtet worden.

Damit ist das Amtsgericht Hattingen seit dem 01.10.2021 zentral für alle unaufschiebbaren Angelegenheiten aus allen genannten Amtsgerichtsbezirken außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten zuständig.

Bedenken Sie dies bitte auch beim Einwurf in den Nachtbriefkasten, dem Faxversand oder dem Versand im elektronischen Rechtsverkehr.

Zuständigkeit des Amtsgerichts Hattingen:

montags bis donnerstags von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr, 

freitags von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr, 

samstags, sonntags, an Feiertagen, und an sonstigen, dienstfreien Tagen von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Sofern bei unaufschiebbaren Handlungen ein Antrag zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden soll, ist dies samstags von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr auch persönlich bei dem Amtsgericht Essen-Steele möglich.

Sonstige, auch fristwahrende Post für das Amtsgericht Essen-Steele kann weiterhin in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.