Vereinbaren Sie bitte einen Termin, bevor Sie zu uns kommen. Im Rahmen der Terminvereinbarung wird auch mit Ihnen besprochen, ob und in welchem Umfang ggfs. eine schriftliche Antragstellung möglich ist und welche Unterlagen im Rahmen eines persönlichen Termins mitzubringen sind.
Selbstverständlich gilt dies nicht für Eilanträge im Rahmen des Gewaltschutzes oder Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese können jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten gestellt werden. Allerdings bitten wir auch hier -soweit möglich- um eine vorherige Terminvereinbarung.
Für Kirchenaustritte ist immer eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Für Termine und weiteren Nachfragen können Sie uns unter folgender Rufnummer erreichen: 0201 – 85104 – 0.
Bitte beachten Sie, dass es auch am Telefon aufgrund der Vielzahl der Nachfragen zu erhöhten Wartezeiten kommen kann.
Ferner finden Sie im Download einen Hinweis zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen. Dieser wird laufend aktualisiert, da die erforderlichen Maßnahmen ständig an die aktuelle Lage angepasst werden.
Formulare für eine schriftliche Antragstellung finden Sie hier unter Startseite / Rechts-Infos / Formulare / Formulare im Justizportal des Landes NRW.
Die Direktorin des Amtsgerichts